Die gesammelten Informationen ermöglichen der Gesellschaft GEVO Ihren Antrag zu bearbeiten. Diese sind ausschließlich für GEVO bestimmt. Die mit einem Sternchen versehenen Informationen sind obligatorisch, welche uns ermöglichen, Ihren Antrag zu bearbeiten. Gemäß der Vorschriften der Artikel 39 bis 40 des französischen Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 abgeändert, verfügen Sie über ein Einsehungs- und Abänderungsrecht durch Zusendung einer E-Mail an cil_gevo@actecil.fr ode reines Schreibens an folgende Adresse:
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