Debitorenverwaltung
| | Gesamtheit der mit dem Zweck vorgenommenen Handlungen, die Debitoren zur Begleichung Ihrer Rechnungen zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt zu bewegen. Zur Debitorenverwaltung gehören: das Mahnwesen, die Bearbeitung von Streitfällen, die Verwaltung von Guthaben usw.
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| Delkredere
| | Siehe „Delkredere-Verbindlichkeit“.
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| Delkredere-Verbindlichkeit
| | Eine Verbindlichkeit, die der Bevollmächtigte eingeht, indem er unter bestimmten Voraussetzungen die Verpflichtungen eines säumigen Dritten übernimmt.
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