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Inkasso in Frankreich

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Inkasso in Frankreich
 
Gevo begleitet seit dem Jahr 1996 deutsche Unternehmen, die ihre Produkte und Leistungen im französischen Markt absetzen.
Ein professioneller Inkassoservice wird unseren Kunden durch unsere Tochtergesellschaft Gevo Recouvrement de Créances Sarl geboten.
Wir beherrschen unter anderem die englische und die deutsche Sprache und unsere Berichte und Kommentare stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
Eine Vielzahl von deutschen Unternehmen vertraut uns - in der Rubrik Referenzkunden auf dieser Seite finden Sie eine Liste dieser Kunden.
Bei der Gevo Inkasso handelt es sich um einen Inkassoservice, der den Anforderungen des französischen Rechts genügt:
 
-          Der Generalstaatsanwalt der Republik ist über unsere Aktivitäten unterrichtet.
-          Wir haben in unserer Eigenschaft als Inkassodienst eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
-          Die Gelder der Kunden werden auf einem spezifischen Bankkonto verwahrt.
-          Die Zahlungen in Bezug auf offene Rechnungen werden spätestens 30 Tage nach ihrer Einzahlung zurückgezahlt. Genauer gesagt werden bei Gevo die eingezahlten Gelder alle 10 Tage an unsere Mandanten zurückgezahlt.
 
Wenn eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt wird und wenn Erinnerungen, Schreiben und Mahnungen wirkungslos bleiben, muss man darüber nachdenken, einen Inkassoservice einzuschalten.
Es ist ratsam, eine offene Rechnung 30 bis 60 Tage nach der Fälligkeit der Rechnung an einen Inkassodienst zu übertragen.
Das Risiko, dass die Rechnung niemals beglichen wird, steigt ab einer Fälligkeitsüberschreitung von 60 Tagen exponentiell an.
Ein Jahr nach Fälligkeit ist die Aufgabe für den Inkassodienst bereits extrem kompliziert


Warum eine offene Rechnung an einen Inkassodienst übertragen?
Was können wir mehr tun als Sie?
 

Der erste Vorteil, der erste positive Effekt der Verwaltung ihrer offenen Rechnungen durch einen Inkassodienst ist der neue Ansprechpartner.
Durch die Einschaltung eines Inkassodienstes erhält Ihr nicht zahlender Kunde ein eindeutiges Signal: Jetzt wird es ernst.
 
Der zweite Vorteil ist das Ende der emotionalen Beziehung zwischen Kunde und Lieferant; die Erpressung mit der Auftragserteilung ist vorbei und der Kunde ist sicherlich eher bereit, seine Schwierigkeiten einem Dritten zu schildern und wenn er unlautere Absichten verfolgt, wird er schnell begreifen, dass seine neuen Ansprechpartner im Umgang mit fadenscheinigen Ausflüchten sehr routiniert sind.
 
Der dritte Vorteil besteht darin, dass wir in solchen Situationen Profis sind. Wir sind hart und arbeiten nach dem Prinzip „Bestimmtheit gepaart mit Freundlichkeit“. Wenn eine Zahlung für Montag zugesagt wird und sie am Dienstag nicht eingeht, rufen wir den Debitoren an.
 
Der vierte Vorteil besteht darin, dass alle unsere Mitarbeiter studierte Juristen sind und Ihren gesamten Vorgang vom ersten Erinnerungsschreiben bis zur Pfändung von Vermögenswerten des Debitoren betreuen, falls solche extremen Maßnahmen erforderlich sind.
 
Der fünfte Vorteil besteht darin, dass unsere Gesellschaft und unsere Mitarbeiter erst dann bezahlt werden, wenn Ihre Rechnung eingetrieben wurden.
 


Zu den Kosten unserer Leistungen und Maßnahmen: Normalerweise können Sie gemäß französischem Recht nicht dem Kunden berechnet werden, der seine Rechnung nicht bezahlt.
Aber es gibt Mittel und Wege, um die Kosten der Leistungen dem Debitoren anzulasten.
Es handelt sich um die Konventionalstrafe und um die Inkassopauschale in Höhe von 40 €.
Die Klauseln zur Zahlung der Inkassokosten müssen in Ihren nicht gezahlten Rechnungen und in Ihren Allgemeinen Verkaufsbedingungen aufgeführt sein, um anwendbar zu sein.
Wir stehen Ihnen für die Formulierung dieser Klauseln und Vermerke gern zur Verfügung.
 
Mit unseren Verträgen gehen Sie keine festen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten ein.
Sie übertragen uns einen Vorgang. Wir stellen Ihnen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Rechnung und wir stellen Ihnen unser erfolgsgebundenes Honorar in Rechnung, das sich nach den tatsächlich bei uns bzw. direkt bei Ihnen eingegangenen Beträgen richtet.
 
Ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung verursachen will keine Kosten und werden wir nicht aktiv.
 
Unsere Tarife und Verträge sind eindeutig, transparent und enthalten keine Pferdefüße oder Überraschungen.
Unser Augenmerk liegt auf einer langfristigen Vertrauensbeziehung.

Geschäftsführer
Herr Georges Vonfelt
Georges.vonfelt@gevo.fr



Wünschen Sie nähere Informationen? Nehmen Sie Kontakt georges.vonfelt@gevo.fr



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