Sofortige Fälligkeit
| | Sollte der Debitor bestimmte vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllen, die in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegt sind, besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, die sofortige Fälligkeit zu verhängen, was bedeutet, daß die ursprünglich vereinbarte Zahlungsfrist hinfällig wird und die Rechnung unverzüglich zahlbar ist.
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| Streitfall
| | Gesamtheit der Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn alle Versuche, eine gütliche Einigung herbeizuführen, gescheitert sind. Die Streitfallabwicklung beginnt mit der Zahlungsaufforderung.
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| Stundungsvereinbarung
| | Zwischen einem Debitor, der seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachkommen kann, und seinen Gläubigern getroffene Vereinbarung. Im Rahmen einer Stundungsvereinbarung werden neue Modalitäten für die Tilgung der Schulden festgelegt.
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