Eigentumsvorbehalt
| | Vertragliche Klausel, die besagt, dass der Verkäufer bis zur vollständigen Zahlung des Warenpreises Eigentümer der Ware bleibt. Diese Klausel dient dazu, die Gläubiger in die Lage zu versetzen, ihre Waren zurückzuerlangen, wenn gegen einen ihrer Debitoren ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Diese Klausel ist obligatorisch in französischer Sprache auszuweisen.
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